Sonntagsöffnung fällt der Kirche zum Opfer

Eingetragen in 2009/26/12 am Rechtssprechung von hosifu

01.12.2009  Die vier verkaufsoffenen Adventsonntage verstoßen gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes, so das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes in Karlsruhe. Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als "Tage der Arbeitsruhe" aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Bloße Profitinteressen reichten nicht aus, um mehrere verkaufsoffene Sonntage in Folge als Ausnahme von der Schutzregel zuzulassen. Damit hatten die Beschwerden der beiden Amtskirchen teilweise Erfolg. (AZ: 1 BvR 2857/07 u.a.)

Dies zeigt uns wieder einmal, dass nicht nur die Politik auf der Stelle steht sondern auch die Rechtssprechung und Ihre Gesetze.

Deutschland will eines der fortschrittlichsten Länder in der heutigen hochtechnisierten Zeit sein aber wir fügen uns der Beeinflussung der mittelalterlichen Kirchenpolitik.

Glaubt denn wirklich die Kirche Sie bekommt dadurch mehr Zulauf?

Ich frage mich warum noch keine Klage gegen die vielen anderen Bereiche gemacht wurde, wo die Mitarbeiter auch an allen Tagen Ihrer Arbeit nachgehen.

Wann begreift man das Schoppen mit der ganzen Familie, zur heutigen gemeinsamen Freizeitgestaltung geworden ist und somit ein Bedürfnis eines freien Bürgerwillens darstellt. Das Internet von dem sicher Kirche und Richter auch schon gehört haben sollten hat niemals geschlossen. In Anbetracht von Geschäftsschließungen und somit auch kulturellen Verarmung unserer Innenstädte, ist diese Entscheidung sogar Volkswirtschaftlich schädlich

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Eingetragen in 2009/23/12 am Info von hosifu

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