Castor Demonstranten müssen Polizeikosten tragen

Eingetragen in 2010/09/11 am Rechtssprechung von hosifu

Der Castor Transpor ist wie nicht anderst zu erwarten in Gorleben eingetroffen und es ist an der Zeit einmal eine Kosten-Nutzen-Vergleich der Demonstrationen und Behinderungen aufzustellen.

Auf Grund der veranschlagten Kosten von ca. 30 Millionen für die Absicherung durch die Polizei müssen sich die Demonstanten die Frage stellen lassen warum Sie dies veranstaltet haben?

Bei der heutigen Medienpräsentation ist der Castortransport ja sowieso ein Hauptthema und jeder Deutsche kennt die Zusammenhänge und das Atommüllproblem.

Es war also überhaupt nicht notwendig die Demonstrationen soweit zu treiben den Transportweg massiv zu behindern. Wenn Sie darauf durch Ihre Demonstartionen hätten zusätzlich Aufmerksamkeit erzielen wollten, hätten auch Demonstartionen parallel zu Fahrstrecke vollkommen ausgereicht, ohne selbige direkt zu besetzen.

Nach dem Verursacherprinzip ist es demzufolge sehr einfach die 30 Millionen zusätzliche Sicherungskosten wieder beizutreiben.

Nach Aussage der Demonstrationsveranstalter waren rund 30000 Krawallisten aktiv. Man sollte daher jedem ein Busgeld von 1000 Euro auferlegen und hätte damit den Kostenausgleich.

Der Aufwand zu Unterscheiden welcher Teilnehmer dabei tatsächlich eine Behinderung ausübte und wer nur Mitläufer war, ist zum einen zu aufwendig und zum anderen ergibt sich die Mithaftung aus der Teilnahme selbst, da jedem die geplanten gewaltsamen Aktionen ja bekannt waren.

Leider wird aber wie immer der Staat als Schwäche ein solche Maßnahme nicht durchsetzen. Es ist ja auch viel einfacher einen Parksünder eine aufzudrücken als einmal wirklich Großkostenverursachern dies anzurechnen.

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Schwere Panne bei der Antidrogenmafia

Eingetragen in 2010/15/03 am Medienmanipulation, Rechtssprechung von hosifu

Die Antidrogenmafia hat ein neus Problem. Man hat sich große Mühe gegeben, Proben schlecht beschriftet vielleicht sogar vertauscht, den hohen internationalen Sportgerichtshof zu einem unbegründeten Dopingurteil veranlasst und nun das. 

Professor Gerhard Ehninger läßt Heute die tubiosen Machenschaften des Antidrogensyndikats mit einfachen Hinweisen auf medizinischem Grundlagenwissen platzen.

Professor Ehninger ist der Chef der Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie. Dies ist keine Vereinigung, die regelmäßig die große Öffentlichkeit sucht. Es ist ein leicht behäbig schwäbelnder Medizinprofessor, er sitzt vor der Presse am Tisch, drei Professorenkollegen neben ihm, und liest ab. Er ist nicht der geborene Präsentator, aber für den Fall Pechstein hat sich Ehninger ein paar schmissige Vokabeln überlegt. Er spricht von "fanatischen Dopingfahndern" und von "tendenziöser Berichterstattung". Er spricht von "Sippenhaft", die Dopingermittler über Sportler verhängen.

Sein Kollege Wilfried Gassmann, Chef der Hämatologie-Spezialklinik in Siegen, springt ihm bei und kritisiert "schofeliges Verhalten" der Dopingfahnder. Die Herren sind sich einig: Claudia Pechstein  leidet an einer milden Form der sogenannten Kugelzellenanämie. Diese Krankheit ist für die Blutwerte verantwortlich, die die Dopingfahnder der Isu im vergangenen Jahr als Nachweis für Blutdoping erkannt haben wollen. Schon Pechsteins Vater weise diese körperliche Anomalie auf, Pechstein habe sie geerbt, sagen die Experten. Damit sei der Domainverdacht aus medizinischer Sicht nicht mehr haltbar.

"Keine Athletin ist in den vergangenen zehn Jahren so oft getestet worden wie Pechstein", sagt Wolfgang Jelkmann, Facharzt für Physiologie an der Lübecker Uniklinik. Auch er sitzt neben Ehningen und Gassmann auf dem Podium. Er war Gutachter beim "DAS" Sportgerichtsverfahren gegen Pechstein. Seine Argumente sind von den Richtern in Lausanne aber verworfen worden.

Die Möglichkeit, dass Pechsteins Blutwerte körperliche Ursachen haben könnten, sind  niemals ernsthaft überprüft worden. Die Eisschnellläuferin hat auch darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichen bei der Isu, die am heftigsten eine Sperre für sie forcierten, aus den Niederlanden stammen. Also aus jenem Land, aus dem Pechstein stets die größte sportliche Konkurrenz erwachsen ist. Taktisch unklug, unprofessionell – das Vorgehen im Fall Pechstein hat auch die Mängel des "Anti-Doping-Kampfs" aufgedeckt.

Wenn man dazu noch hört: Jelkmann sagt: "Pechsteins Blutwerte widersprechen komplett denen von gedopten Sportlern." Werner Franke sagt dazu: "Wer meint, rote Blutkörperchen und deren Vorläufer würden nur durch das Dopingmittel Epo erhöht, zeigt, dass ihm elementare Kenntnisse des blutbildenden Systems fehlen. Ich verlange schon von meinen Studenten im Vordiplom, dass sie wissen, welche anderen hormonellen Dopingmittel zu solchen Erscheinungen führen."  Ist eines ganz klar das Urteil aus Genf ist und bleibt ein Diktaturisches Vorgehen ohne Rechtsgrundlage sondern nur inszeniert um die Antidrogenszene aufzuwerten.

Abschliessend sollten wir uns alle noch bei Herrn Thomas Bach bedanken. Er sagte zum Urteil der GAS im vergangenen Jahr: "Wir akzeptieren das Cas-Urteil, aber es ist eine große Enttäuschung. Jeder Dopingfall ist eine große Enttäuschung, aber er zeigt, dass das Kontrollsystem funktioniert. (…) Sie wird sich neue Ziele suchen", sagte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Gleichzeitig forderte Bach Pechstein "in ihrem wohlverstandenen Interesse zur umfassenden Aufklärung auf", so Bach: "Die Hintermänner müssen bestraft werden."

Meine Herrn vom DOSB, nochmals danke für die Anti-Unterstützung von Frau Pechstein. Ich denke es ist nun an der Zeit das Sie die Aufklärung mit Ihrem Rücktritt unterstützen solche Art Funktionäre braucht kein Sportler.

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Gerechtigkeit für Steuerhinterzieher ?

Eingetragen in 2010/08/02 am Rechtssprechung, Steuern von hosifu

Dieser Artikel aus Tagesschau passt so gut, dass ich Ihn nicht besser selbst schreiben kann

   

Urteil des Landgerichts Liechtenstein

   

Millionen-Entschädigung für Steuerhinterzieher

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein fällte im Januar ein entsprechendes Urteil, wie ein Sprecher tagesschau.de bestätigte. Darin heißt es, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.

Mehrere Bundesbürger planen ähnliche Klagen

Der Datendieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch war vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder aufgeflogen.

Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist demnach im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können.

Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen davon gekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist. Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies dem Bericht zufolge ähnlich und gab damit dem Kläger Recht. Das Urteil aus Vaduz sei noch nicht rechtskräftig, die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, habe Berufung angekündigt.

Quellenangabe :  www.tagesschau.de

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Sonntagsöffnung fällt der Kirche zum Opfer

Eingetragen in 2009/26/12 am Rechtssprechung von hosifu

01.12.2009  Die vier verkaufsoffenen Adventsonntage verstoßen gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes, so das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes in Karlsruhe. Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als "Tage der Arbeitsruhe" aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Bloße Profitinteressen reichten nicht aus, um mehrere verkaufsoffene Sonntage in Folge als Ausnahme von der Schutzregel zuzulassen. Damit hatten die Beschwerden der beiden Amtskirchen teilweise Erfolg. (AZ: 1 BvR 2857/07 u.a.)

Dies zeigt uns wieder einmal, dass nicht nur die Politik auf der Stelle steht sondern auch die Rechtssprechung und Ihre Gesetze.

Deutschland will eines der fortschrittlichsten Länder in der heutigen hochtechnisierten Zeit sein aber wir fügen uns der Beeinflussung der mittelalterlichen Kirchenpolitik.

Glaubt denn wirklich die Kirche Sie bekommt dadurch mehr Zulauf?

Ich frage mich warum noch keine Klage gegen die vielen anderen Bereiche gemacht wurde, wo die Mitarbeiter auch an allen Tagen Ihrer Arbeit nachgehen.

Wann begreift man das Schoppen mit der ganzen Familie, zur heutigen gemeinsamen Freizeitgestaltung geworden ist und somit ein Bedürfnis eines freien Bürgerwillens darstellt. Das Internet von dem sicher Kirche und Richter auch schon gehört haben sollten hat niemals geschlossen. In Anbetracht von Geschäftsschließungen und somit auch kulturellen Verarmung unserer Innenstädte, ist diese Entscheidung sogar Volkswirtschaftlich schädlich

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